Darauf weist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig hin. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat viele Dinge im grauen Kapitalmarkt ordentlich und gut geregelt, aber das Thema „Crowdfunding“ gehört leider nicht dazu.
Darauf weist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig hin. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat viele Dinge im grauen Kapitalmarkt ordentlich und gut geregelt, aber das Thema „Crowdfunding“ gehört leider nicht dazu.